- freien
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frei|en 〈V. tr. u. V. intr.; hat; veraltet〉 werben, heiraten wollen ● er hat um sie gefreit; jung gefreit hat nie gereut 〈Sprichw.〉 [<mnddt. vrien „zur Frau machen“; zu asächs. fri „Weib“; zu germ. *fri- „lieben, hegen“; → frei]* * *
frei|en <sw. V.; hat [aus dem Niederd., Md. < mniederd. vrīen, entw. < asächs. friehōn = lieben od. zu: frī = Frau (von vornehmer Herkunft), eigtl. = die Liebe] (veraltet):1. heiraten, mit jmdm. eine Ehe schließen:Spr jung gefreit hat nie gereut.2. [für einen andern] einer weiblichen Person einen Heiratsantrag machen, um sie werben, um ihre Hand bitten.* * *
frei|en <sw. V.; hat [aus dem Niederd., Md. < mniederd. vrīen, entw. < asächs. friehōn = lieben od. zu: frī = Frau (von vornehmer Herkunft), eigtl. = die Liebe] (veraltet): 1. heiraten, mit jmdm. eine Ehe schließen: er dachte nicht daran, sie zu f.; Mir war, als müsse ich ... Professor Kuckucks reizende Tochter f. und als ihr Gatte in Lissabon bleiben (Th. Mann, Krull 359); Spr jung gefreit hat nie gereut. 2. [für einen andern] einer weiblichen Person einen Heiratsantrag machen, um sie werben, um ihre Hand bitten: er freite lange um sie; Was aber, wenn der Gözü die Schwester dem Gatten ... gefreit hätte (Muschg, Gegenzauber 108).
Universal-Lexikon. 2012.